Spannungsversorgung

Die Spannungsversorgung für den ordnungsgemässen Betrieb einer Sprachalarmanlage (SAA) muss mindestens für die nachfolgend aufgeführte Betriebsdauer gewährleistet werden:

Überbrückungszeit

  • 4 Stunden, wenn eine Netzersatzanlage zur Verfügung steht und der Ausfall der Netzversorgung jederzeit erkannt wird.
  • 30 Stunden, wenn die Störung zu jedem Zeitpunkt erkannt werden kann (z.B. Übertragung der Störungsmeldung an eine beauftragte Stelle).

Alarmierungszeit

  • Zusätzlich ist der grösste Energiebedarf für die Ansteuerung von optischen und akustischen Signalgebern und einer Alarmierungszeit von 30 Minuten nach Ablauf der Überbrückungszeit zu berücksichtigen. Während dieser Zeit muss auch im Notstrombetrieb der Anlage eine Alarmierung durchgeführt werden können. Die Dauer der Alarmierungszeit muss der zweifachen Räumungszeit, aber mindestens einer Dauer von 30 Minuten entsprechen.

 

Forderungen an die Stromversorgung für Gefahrenmeldeanlagen (GMA)

Für die Energieversorgung einer GMA sind zwei voneinander unabhängige Energiequellen erforderlich, von denen jede in der Lage sein muss, die GMA leistungsmässig uneingeschränkt zu betreiben. Eine Energiequelle muss ein allgemeines Versorgungsnetz oder ein gleichwertiges Netz, das ohne Unterbrechung betrieben wird, sein. Die andere (Notstrom-) Quelle ist eine anlageeigene Einrichtung (Akkumulator) oder ein besonderes gesichertes Ersatznetz.

Bei gestörter Netzversorgung muss automatisch eine unterbrechungslose Notstromversorgung zur Verfügung stehen, über die der uneingeschränkte Betrieb der Anlage sichergestellt werden muss. Die Energieversorgung einer GMA darf nicht zur Versorgung anderer Anlagen oder Anlagenteile benutzt werden. Betriebsmittel, die der Weiterleitung von Meldungen dienen, dürfen mitversorgt werden.

Die Netzversorgung muss so ausgelegt sein, dass Netzspannungsänderungen im Bereich von 230 V ± 10 % bei alleiniger Speisung durch das Netz die einwandfreie Funktionsweise der GMA nicht beeinträchtigen. Für die Energiezuführung aus dem elektrischen Netz muss ein eigener Stromkreis mit eigener Absicherung verwendet werden.

Vor dieser Absicherung darf bis zum niederspannungsseitigen Einspeisepunkt des elektrischen Netzes nur noch einmal abgesichert werden. Es muss ausgeschlossen sein, dass durch das Abschalten anderer Betriebsmittel der Stromkreis zur Meldeanlage unterbrochen wird. Sofern eine Fehlerstrom-Schutzschaltung vorgesehen ist, muss die GMA über einen eigenen Fehlerstrom- Schutzschalter betrieben werden.