Wartung und Instandhaltung

Funktions- und Sichtkontrollen dienen zur Überprüfung der Betriebsbereitschaft der Beschallungsanlage. Diese sind mindestens einmal jährlich durchzuführen. Kürzere Intervalle sind abhängig vom Anlagetyp und den Umgebungseinflüssen zu definieren.

Regelmässige Funktionskontrollen sind durch den Errichter oder durch autorisierte Fachfirmen durchzuführen. Dabei sind mindestens die Lautsprecher und Mikrofone auf deren Funktionalität zu überprüfen.

Es empfiehlt sich, direkt mit der Errichterfirma einen Wartungsvertrag abzuschliessen.