Ausfallsicherheit für SAA

Für die Ausfallsicherheit einer Sprachalarmanlage (SAA) sind gemäss Normen folgende drei Sicherheitsstufen definiert:

Sicherheitsstufe I

  • Tritt in einem Übertragungsweg ein Fehler auf, darf höchstens die Beschallung in einem Alarmierungsbereich ausfallen. Pro Brandabschnitt muss mindestens eine Lautsprecherlinie eingesetzt werden. Bei Gebäuden mit einer Fläche von weniger als 4‘800 m2 (eingeschossig) resp. 2‘400 m2 (mehrgeschossig) oder einer Personenbelegung von weniger als 300 Personen oder mehr als 50 Betten ist mindestens die Sicherheitsstufe l anzuwenden.

Sicherheitsstufe II

  • Tritt in einem Verstärker oder Übertragungsweg ein Fehler auf, muss der gesamte Wirkungsbereich weiterhin beschallt werden. Dabei darf in den beschallten Zonen die Sprachverständlichkeit STI in keinem zu alarmierendem Raum unter 0,45 fallen. Das kann durch Mittel wie A-B Leitungen oder Ringleitung erreicht werden.

Sicherheitsstufe III

  • Tritt im Gesamtsystem ein Fehler auf, darf in den beschallten Zonen die Sprachverständlichkeit STI in keinem zu alarmierendem Raum unter 0,45 fallen. Dazu ist die Anlage inklusive Brandfallmikrofonen und Stromversorgungen redundant auszulegen. Pro Brandabschnitt müssen mindestens zwei Lautsprecherlinien in A-B Verkabelung eingesetzt werden, wobei die erste Linie an der Anlage A und die zweite Linie an der Anlage B angeschlossen wird. Für diese Stufe ist das Höchstmass an Sicherheit gefordert.

* Nein, nur bei einer sauberen A/B Aufteilung.