Anforderungen an die Ansteuerung

Automatische Ansteuerung

Die Ansteuerung einer Sprachalarmanlage durch die Ansteuereinrichtung einer Brandmelderzentrale (BMZ) muss grundsätzlich über eine zugelassene und geeignete Schnittstelle erfolgen. Für die direkte Ansteuerung einer SAA durch eine BMZ sind überwachte Übertragungswege erforderlich. Das gleiche gilt auch für Störungsmeldungen der SAA an die BMZ. Übertragungswege zur Ansteuerung und für Störungsmeldungen zwischen der SAA und der Brandmelderzentrale sind von der Brandmelderzentrale aus zu überwachen. Meldungen und Informationen, wie z.B. die Auslösung von Ansteuereinrichtungen der BMZ an die SAA müssen für jeden Alarmierungsbereich einzeln übertragen werden können.

Manuelle Auslösung

Zusätzlich zur automatischen Ansteuerung durch eine BMZ muss die Sprachalarmzentrale (SAZ) auch manuell, unabhängig von der BMZ-Ansteuerung, auslösbar sein.

Überwachte Übertragungswege

Die Übertragungswege zwischen Lautsprechern und SAZ, sowie zwischen den SAZ und Notfallmikrofonen müssen verfügbar sein und auf Funktionsfähigkeit überwacht werden. Werden Anzeige- und Bedienelemente von der SAZ abgesetzt, sind die erforderlichen Übertragungswege ebenfalls zu überwachen. Kann bei Übertragungswegen, die nicht ausschliesslich für Gefahrenmeldeanlagen verwendet werden, die geforderte Funktion durch fremde Signale gestört werden, so ist eine zweite Übertragungsmöglichkeit vorzusehen. Störungen wie Drahtbruch, Kurzschluss oder Fehler gleicher Wirkung in einem Abschnitt eines Übertragungsweges zwischen einzelnen Sprachalarmzentralen und den Übertragungswegen dürfen die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigen und dürfen nicht zum Ausfall von mehr als einem Alarmierungsbereich führen.