Planungsphasen

Konzeptphasen

Gemäss SES Richtlinien STP für SAA und ENS Anlagen sind unter anderem folgende Punkte in der Konzeptphase zu klären und zu dokumentieren:

  • Verantwortliche Personen in der Konzept- und Planungsphase
  • Für welche Notfallszenarien mit dem SAA oder ENS System alarmiert werden soll (Brand, Notfall, Amok, etc.).
  • Festlegung der Auslösung durch eine BMA oder nur manuell
  • Alternative Alarmierungsmethoden in nicht beschallten Bereichen
  • Festlegung einer stufenweisen Alarmierung und Gebäudeevakuierung
  • Anzahl Feuerwehrsprechstellen
  • Anzahl Tischsprechstellen
  • Die vorhandenen oder angenommenen Störschallpegel

Ein durchdachtes und sicheres Konzept ist der Grundbaustein für eine saubere und fachgerechte Ausführung einer SAA oder eines ENS. Eine SAA oder ein ENS ist Bestandteil des Alarm-und Brandschutzkonzepts und muss entsprechend bewertet werden.

Weiter Punkte in der Konzeptphase können sein:

  • Definition der Schutzziele
  • Welche Notfälle sollen mit der SAA oder ENS abgedeckt werden
  • Wie soll die SAA oder ENS im jeweiligen Notfall reagieren
  • Funktionalität der SAA oder ENS bei verschiedenen Gebäudebelegungen oder Tageszeiten
  • Zeit zur Gebäudeevakuierung
  • Plan für Notfallübungen des Betriebspersonals
  • Alternative Alarmierung in sehr lauten Umgebungen
  • Besondere Massnahmen, die für den jeweiligen Gebäudetyp oder Geschäftsbetrieb notwendig sind usw.

Planung und Projektierung

Zur Erreichung einer grösstmöglichen Sicherheit und einer bestmöglichen Sprachverständlichkeit ist in jedem Fall eine Gesamtbeschallung anzustreben. Die nachfolgenden Hinweise sind dabei zu berücksichtigen:

  • Entsprechend der Gebäudenutzung sind die Gebäudeabschnitte, in denen sich gefährdete oder gebäudefremde Personen aufhalten, zu beschallen.
  • In Bereichen, in denen sich Personen nicht permanent aufhalten, wie etwa Sanitär-, Kälte- oder Technikräume, müssen die Durchsagen ebenso verstanden werden.
  • In speziellen Gebäuden, wie Krankenhäuser oder Altersheime, können gesonderte Regelungen gelten.
  • Durch das Gebäude eingeschlossene Aussenbereiche (Innenhöfe, Terrassen, etc.) sind ebenfalls zu beschallen.
  • Flucht und Rettungswege sind bis an einen sicheren Ort ins Freie zu beschallen.
  • Bei Gebäuden mit gemischter Nutzung von Privatwohnungen und öffentlich- oder gewerblich genutzten Bereichen, ist die Beschallung der privaten Bereiche separat abzuklären.
  • Evakuierungsräume, die zur Sicherstellung der Personensicherheit im Aufenthaltskonzept dienen, müssen beschallt werden.
Faustregel für Abstand Lautsprecher
  • Viele Faktoren haben Einfluss auf die akustischen Gegebenheiten.
  • Zu beachten ist die raumakustische Umgebung, der Lautsprechertyp und seine Charakteristik, eventuell vorhandene Störgeräusche oder Grundlärmpegel (zum Beispiel durch Lüftungen), usw.
  • Eine Alarmierungszone darf nicht über mehrere Brandabschnitte gehen.
  • Handelt es sich um eine SAA, müssen folgende Punkte beachtet werden (projektabhängig):

Ausführung

  • Die Ausführungsarbeiten sind stets mit den Planungs-und Konzeptunterlagen abzugleichen.
  • Änderungen des Konzepts während einer Ausführungsphase sind möglich, jedoch können diese Mehrkosten verursachen.
  • Es empfiehlt sich, Teilinbetriebnahmen und Meilensteine vor Hauptabnahmen und Integralen Test abzunehmen und zu dokumentieren.

Qualitätssicherung und Abnahmen

  • Eine Abnahme erfolgt nach vollständiger Inbetriebsetzung und Prüfung.
  • Der SES hat zur Qualitätssicherung ein einheitliches Prüf-und Abnahmeprotokoll erstellt, das auch den QS Verantwortlichen Brandschutz sowie der Bauherrschaft vorgewiesen werden kann.
  • www.sicher-ses.ch / Quality Approved / Sprachalarmierung / Abnahmeprotokoll SES SAA
     

Bestandteile einer vollständigen Dokumentation sind unter anderem:

  • Sprachverständlichkeitswerte (STI)
  • Überwachungsüberprüfungen
  • Anzahl Lautsprecher, Typ und eingestellte Leistung
  • Anzahl und Örtlichkeit der Lautsprechergruppen
  • Gemessener Energiebedarf der Anlage
  • Blockschema der Anlage
  • Apparateverzeichnis
  • Anschlussschema
  • Anlagespezifische Unterlagen der Errichterfirma
  • Bedienungsanleitung des Systems sowie Funktionen und Tastaturbelegungen der Sprechstellen und Feuerwehrsprechstellen
  • Weisungen für das Durchführen von Funktionskontrollen und über das Verhalten bei Störungen der Anlage
  • Ein Inbetriebsetzungsprotokoll
  • Ein Lautsprechergruppen Verzeichnis
  • Eine Niederschrift der Alarmtexte